Seminar im Sommersemester 2025

Im Sommersemester bietet Herr Prof. Dr. Kai Ambos ein Seminar zu aktuellen Themen im Völkerstrafrecht an.

Nähere Informationen finden Sie hier: Seminar

 

 

Bilder vom Launch des Kommentars vom 22. März 2023, Den Haag NL

Publikum

Publikum

 

Gesprächsaustausch

Gesprächsaustausch

 

Ausgestellte Kommentarliteratur

Aufgestellte Kommentarliteratur

 

Seitenaufnahme der Literatur

Seitenaufnahme der Literatur

 

Podium

Podium

 

Professor Dr. Dr. Kai Ambos bei der Vorstellung

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambosbei der Vorstellung

 

Die Gäste hören interessiert zu

Die Gäste hören interessiert zu

 

Professor Dr. Dr. Kai Ambos bei der Rede

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos bei der Rede

 

Gruppenportrait

Gruppenportrait

 

Weiteres Gruppenportrait

Weiteres Gruppenportrait

Sie wollen Schlüsselqualifikationen, einen Praktikums- und Seminarschein erhalten und dazu noch praktische Erfahrungen in einer simulierten Gerichtsverhandlung erwerben? Dann ist die „Law Clinic Strafprozess“ die richtige Anlaufstelle für Sie!

Durch die von Ra Prof. König, Berlin/Göttingen, initiierte Law Clinic werden Sie im Strafprozessrecht durch die Einbindung von renommierten und erfahrenen Strafverteidigern der Region praktisch sowie inhaltlich ausgebildet.

Die Law Clinic fängt wieder im Wintersemester 2023/24 an und startet mit einer StPO Vertiefungsvorlesung aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften (Oberstaatsanwalt Dr. Asmus). Die Vorlesung wird durch Module ergänzt, in denen StrafverteidigerInnen zu einzelnen strafprozessualen Fragen aus Verteidigersicht referieren. Die Vorlesung wird durch die Teilnahme an einem StPO „Moot Court“ ergänzt, welches zum Ende des Vorlesungszeitraums im Gerichtslabor der Universität stattfinden wird. Durch die Vorlesung und die Teilnahme am „Moot Court“ können Studierende eine Schlüsselqualifikation erhalten.

In den Semesterferien besteht die Möglichkeit ein Praktikum bei einer Anwältin/einem Anwalt in Göttingen oder nahe Göttingen (Hannover, Kassel und Umgebung) zu absolvieren. Im Praktikum werden die Studierenden mit einzelnen Fällen näher befasst, in denen sie ausgewählte Aspekte vertiefen. Die Praktikumsplätze werden aus dem Netzwerk von RA Professor Dr. König verteilt. Nach Abschluss erhalten die TeilnehmerInnen einen Praktikumsschein.

Im Sommersemester 2024 findet die Seminarveranstaltung von Professor König statt. Die Studierenden vertiefen dabei einzelne Aspekte der praktischen Fallbearbeitung aus dem Praktikum, und schreiben anschließend eine individuelle, eigenständige Arbeit, worüber sie dann vor ihren KommilitonInnen im Rahmen einer am Ende des Semesters stattfindenden zweitägigen Blockveranstaltung vortragen. Dadurch erhalten die TeilnehmerInnen einen vorbereitenden Seminarschein.

Die gesamte Veranstaltung erstreckt sich daher über zehn Monate. Neben den genannten Scheinen können die Studierenden auch eine allgemeine Teilnahmebescheinigung „Law Clinic Strafprozess“ erhalten.
 

Bei Interesse oder Fragen können Sie uns gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren.

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website: https://www.uni-goettingen.de/law-clinic-strafprozess. An dem Projekt ist auch der Göttinger Verein zur Förderung der Strafrechtswissenschaft und Kriminologie sowie ihrer praktischen Anwendung e.V. beteiligt. 
 

In der Zukunft sollen besonders Fehlurteile systematisch untersucht werden.

Hier berichtet ein Teilnehmer über seine Erfahrungen mit der Law Clinic Strafprozess:

 

 

 

Im Wintersemester 2020 / 2021 werden die folgenden Veranstaltungen angeboten:

OStA Dr. Torben Asmus

Gustavo Urquizo, LL.M.  /  Juan Guillermo Rowlands (ab SoSe 2023)

Dipl.-Verwaltungsw. Andreas Borchert

 

 

Seminar zum Internationalen Strafrecht

Die zunehmende Internationalisierung des Strafrechts manifestiert sich in vier Bereichen: dem Strafanwendungsrecht, dem Völkerstrafrecht, dem Europäischen Strafrecht und der Rechtshilfe. Bei diesen Teilgebieten handelt sich um äußerst dynamische Rechtsmaterien, die sich stetig weiter entwickeln. Im Rahmen dieses Seminars soll aktuellen und grundlegenden Fragen des internationalen Strafrechts nachgegangen werden. Mögliche Themen sind:

  • Jurisdiktionskonflikte: nationale, europäische und internationale Lösungen
  • Der Bestimmtheitsgrundsatz im Lichte des Art. 8 IStGH-Statut
  • Die Strafzwecktheorien des Internationalen Strafrechts
  • Die Rolle der „Intermediaries“ vor dem Internationalen Strafgerichtshof
  • Rechtsmittel im Völkerstrafverfahren
  • Die contempt Verfahren vor den Internationalen Strafgerichtshöfen
  • Die aktuellen Bemühungen um eine Richtlinie zur Betrugsbekämpfung
  • Zwischen Resozialisierung und Effektivierung der Strafrechtspflege: der Rahmenbe-schluss zur gegenseitigen Anerkennung von Freiheitsstrafen
  • Auf dem Weg zu einer Europäischen Staatsanwaltschaft


Eine erste Vorbesprechung findet statt am

24.7.2014 um 14.30 st

im Seminarraum in der Strafrechtsbibliothek im 4. Stock des Blauen Turms.

Anmeldung & Fristen:

Eine Anmeldung für alle Leistungsnachweise ist erforderlich und wird über das Online-Anmeldesystem Flex Now vorgenommen. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen. Eine nicht fristgemäß vorgenommene Anmeldung kann leider nicht berücksichtigt werden. Zu Klausurterminen seien Sie bitte pünktlich und bringen Sie Ihren Studentenausweis mit, da Einlasskontrollen durchgeführt werden.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Seminar- und Studienarbeiten i.S.d. Schwerpunktordnung

Voraussetzung für die Teilnahme an Seminar- und Studienarbeiten im internationalen Strafrecht ist der Besuch der jeweiligen vorbereitenden Vorlesungen.

 

Zugelassene Hilfsmittel & Kommentierungen

Es können grundsätzlich sämtliche Gesetzestextes (insbesondere das Grundgesetz oder das BGB) verwendet werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die gängigen Ausgaben des dtv-, Nomos- oder Beckverlags.

"Die Hilfsmittel dürfen je Seite höchstens 5 handschriftliche Verweisungen auf Normen mit abgekürzt der Gesetzesbezeichnung sowie gelegentliche Unterstreichungen oder Markierungen enthalten, soweit sie nicht der Kommentierung dienen oder systematisch aufgebaut sind (z.B.: Unterstreichung aller prüfungsrelevanten Tatbestandsmerkmale einer Norm). Im übrigen sind sonstige Anmerkungen jeglicher Art unzulässig."

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt des Landesjustizprüfungsamtes Niedersachsen:

Liste zugelassener Hilfsmittel des LJPA

 

Rückgabe von Klausuren

Die Rückgabe der Klausuren erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Besprechungsveranstaltung. Nicht abgeholte Klausuren liegen spätestens am Folgetag im Regal in der Strafrechtsbibliothek (3. Etage neben der Aufsicht).


Hinweise für die Anfertigung einer Remonstration

Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfungsordnung vorsieht, dass offensichtliche Bewertungsfehler unverzüglich konkret und substantiiert schriftlich vorgebracht werden. Es gilt der Remonstrationsleitfadens der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen - insbesondere:

  • Nachweis über die Teilnahme an der Rückgabebesprechung
  • Einhaltung der einwöchigen Remonstrationsfrist
  • Schriftform; die (Original-)Klausur ist als Anlage beizufügen
  • Inhaltliche Anforderungen:

[…]
IV. Umfang und Inhalt der Remonstration
1. Der Umfang der Remonstration soll grundsätzlich drei Seiten nicht überschreiten.
2. Eine Remonstration setzt ernsthafte sachliche Bedenken gegen die Korrektur und Bewertung der Studienleistung voraus. Unstimmigkeiten im Detail - insbesondere wegen der Formalia - genügen hierfür nicht, da die Benotung stets von einer Gesamtbeurteilung abhängt, in die eine Fülle von Faktoren einfließen.
3. Die Remonstration beginnt regelmäßig mit der Feststellung, dass die Korrektur sachlich unrichtig und deshalb die vergebene Note zu niedrig sei. Die Begründung muss die angesprochenen Korrekturmängel präzise bezeichnen und substantiiert belegen. Pauschale Kritik oder der global geäußerte Wunsch nach einer besseren Benotung genügen nicht.
Dies setzt voraus, dass der Verfasser
a. in detaillierter Auseinandersetzung mit Korrekturanmerkungen und abschließendem Korrekturvotum darlegt, worauf der Vorwurf sachlicher Unrichtigkeit konkret basiert und warum diese Unrichtigkeit die Bewertung möglicherweise erheblich beeinflusst hat und/oder
b. konkrete Anhaltspunkte vorbringt, die eine deutlich bessere Bewertung nahe legen. Es bietet sich insoweit an, die Argumentation mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung sowie die Besprechung zu untermauern.
[…]

  • Bitte nehmen Sie in keinem Fall handschriftliche Veränderungen an Ihrer Klausur vor.
  • Die Bearbeitung Ihrer Remonstration erfolgt binnen sechs Wochen. Von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir vor Ablauf dieser Frist abzusehen.

 

Zitieren und Erstellen eines Literaturverzeichnisses:

Der Allgemeine Fakultätentag (AFT), die Fakultätentage und der Deutsche Hochschulverband (DHV) haben unter Einbeziehung der fachspezifischen Besonderheiten und Belange gemeinsame, für alle Wissenschaftsdisziplinen geltende Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation und Habilitationsschrift) formuliert. Diese Grundsätze seien als Handreichungen für Prüfer und Prüflinge, Wissenschaftler und Studierende konzipiert, da die Wissenschaft angesichts von Plagiats- und Fälschungsaffären der Selbstvergewisserung bedürfe.

Zur Pressemitteilung des Deutschen Hochschulverbandes

Der Senat der Georg-August-Universität Göttingen hat am 21.12.2016 die nachfolgende Ordnung der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen:

Ordnung der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Zitierfähigkeit der WIKIPEDIA betreffend weisen wir auf den folgenden Beitrag von Hrn. Prof. Schimmel hin:

Schimmel, Die zwielichtige Quelle, in: Legal Tribune Online, 18.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30981/ (abgerufen am: 24.09.2018).

Auf die kostenlosen Poster zum richtigen Zitieren und Erstellen eines Literaturverzeichnisses der Fa.Lehmanns möchten wir Sie ausdrücklich hinweisen:

www.lehmanns.de/page/richtigzitierenjura

 

Schreibberatung

Die Schreibberatung des Internationalen Schreibzentrums können alle Studierenden der Universität Göttingen nutzen.

Zur Website der Schreibberatung

 

Kritik und Anregungen

Die Beziehung zwischen Studierenden und Hochschullehrern ist aufgrund der hohen Studierendenzahlen weitgehend anonymisiert. Man sieht und grüßt zwar einige Studenten mehr oder weniger, doch hat man eine engere Beziehung nur zu den eigenen (studentischen) Mitarbeiter/-innen oder vielleicht zu Studenten, die man aus kleineren Veranstaltungen (besser) kennt. Das ist insoweit bedauerlich, als das die Lehre für die Studierenden gemacht werden soll, die Lehrqualität aber ohne ihr Feedback nicht sichergestellt werden kann. Ich habe deshalb diese Seite eingerichtet, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Anregungen und Kritik zur Lehre, aber auch zu anderen Themen (etwa der Benutzerfreundlichkeit dieser Website), zu äußern. Ich freue mich über jede (konstruktive) Kritik, die mir hilft, besser auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Ich danke ihnen dafür schon jetzt herzlich. 

Prof. Dr. Kai Ambos (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

Einzelheiten zu Seminar- und Studienarbeiten

Vorbesprechung
Per Aushang kündigt der Lehrstuhl das Seminar-Oberthema für das kommende Semester an. Der Aushang ist außerdem als PDF auf der Website verlinkt. Auf dem Aushang ist ein Datum für eine Vorbesprechung vermerkt. Die Teilnahme an dieser Vorbesprechung führt zu einer bevorzugten Behandlung bei der Auswahl der Seminarteilnehmer und -teilnehmerinnen in dem Fall, dass die Maximalanzahl an Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern überschriitten zu werden droht.

Anmeldung zum Seminar und Auswahl
Per Email können sich Interessenten zum Seminar anmelden. Die E-Mail soll folgende Informationen enthalten: Art der Leistung, gewünschter Ausgabezeitpunkt, ggf. Eingrenzung des Themas, Matrikel-Nr. Die Auswahl der SeminarteilnehmerInnen dauert etwa zwei bis vier Wochen, da sich der Lehrstuhl mit anderen Lehrstühlen abstimmen muss. Schließlich erhalten Interessenten eine Bestätigungsemail, dass sie am Seminar teilnehmen können. Bei sehr vielen Anmeldungen erfolgt die Auswahl nicht danach, wer sich zuerst anmeldete, sondern nach folgenden Kriterien: Art der Leistung/ letzte Prüfungsleistung?/ Dringlichkeit.

Themenausgabe (s. auch Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeiten)
Kandidaten wird der Termin der Themenausgabe mitgeteilt. Die Ausgabe erfolgt im Sekretariat des Lehrstuhls bei Anett Müller, die bei dieser Gelegenheit weitere Unterlagen aushändigt. Voraussetzung für die Ausgabe ist eine erfolgreiche vorherige Anmeldung zum Seminar in Flexnow. Ohne diese Anmeldung darf das Thema nicht herausgegeben werden.

Bearbeitungszeit (s. auch Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeiten)
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt der Themenausgabe. Die Bearbeitungsfrist endet nach 6 Wochen grundsätzlich mit dem gleichen Wochentag, an dem das Bearbeitungsthema ausgehändigt worden ist, um 24.00 Uhr. Hinsichtlich der Abgabemodalitäten wird auf das o.g. Merkblatt verwiesen.

Themenbesprechung (s. auch Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeiten)
Innerhalb der ersten Woche nach Erhalt des Themas hat der Kandidat/ die Kandidatin Anspruch auf eine Besprechung des Themas. Die Besprechung darf später stattfinden, wenn der Prüfer innerhalb der ersten Woche nicht verfügbar ist. Die Besprechung soll jedoch nicht nach Ablauf der zweiten Woche nach Ausgabe stattfinden. Ausnahmen gelten für die Anfertigung vorbereitender Seminararbeiten.

Umfang der Arbeit (s. auch Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeiten)
Gem. § 14 Abs. 3 S. 1 2. Halbs. SchwPrO soll der Umfang der Arbeit 30 Seiten nicht übersteigen. Ausnahmen gelten für die Anfertigung vorbereitender Seminararbeiten.

Form und Aufbau der Arbeit (s. auch Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeiten)
Hinsichtlich Form und Aufbau der Arbeit wird auf das o.g. Merkblatt verwiesen sowie auf die allgemeinen Ausführungen oben. Bitte beachten Sie die Ausführungen zum sorgfältigen wissenschaftlichen Arbeiten!

 

Einzelheiten zu vorbereitenden Seminararbeiten

Für vorbereitende Seminararbeiten gelten folgende Abweichungen zum oben Gesagten:

- der Kandidat/die Kandidatin darf in angemessenem Rahmen auch jenseits der zwei-Wochen-Grenze um eine Konsultation beim Prüfer bitten

- der Umfang der Arbeit soll 15 Seiten nicht überschreiten

- Kandidaten und Kandidatinnen werden gebeten, auch eine elektronische Fassung der Arbeit beim Lehrstuhl einzureichen

 

Einzelheiten zum Format des Seminars und zu den Vorträgen

Das Seminar wird als Blockseminar stattfinden. Zeitraum: In aller Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit eines Semesters, manchmal in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit. Den genauen Zeitpunkt wird der Prüfer innerhalb des Semesters rechtzeitig bekannt geben. Ort: Seminarraum der Strafrechtsbibliothek, Blauer Turm, 4. OG. Einzelheiten zu den Vorträgen und zum generellen Ablauf finden Sie hier. Ein genauer Ablaufplan wird spätestens zwei Wochen vor Beginn des Seminars an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, aber auch an andere Interessenten versandt.

 

Regeln für den Einsatz von KI und LLMs (Stand 14.12.2023)

Hinsichtlich der Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Large Language Models wird auf folgendes Dokument verwiesen: Regeln für den Einsatz von KI und LLMs  

 

 

 

Die Vorlesung "Einführung in die deutsche Rechtssprache und juristische Arbeitsmethoden für ausländische Studierende" wird von Akademischer Rat a.Z. Heinze veranstaltet.

Diese Vorlesung befasst sich mit der Beweis- und Vernehmungslehre. Sie wird vom Lehrbeauftragten Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Borchert abgehalten.

Ort & Zeit:

Donnerstags von 16:00 bis 20:00. Bitte beachten sie die Hinweise der Fakultät und informieren sie sich über das Vorlesungsverzeichnis über aktuelle Entwicklungen der Lehre.

Für den genauen Ablauf der Stunden, informieren sie sich bitte über die jeweilige Seite im Vorlesungsverzeichnis.

 

Klausurtermin:

Wird noch bekanntgegeben.

Materialien:

Die Vorlesungsmaterialien erhalten Sie über die Veranstaltungsseite im Vorlesungsverzeichnis.

Ein tieferes Verständnis strafprozessrechtlicher Fragestellungen ist ohne den Blick in die Praxis nicht möglich. Aufbauend auf der Vorlesung im Strafprozessrecht werden in dieser praxisorientierten Lehrveranstaltung das Verhältnis und die Verzahnung praktischer Probleme mit wissenschaftlichen Fragen des Strafprozessrechts dargestellt. 

Die Vorlesung StPO Vertiefung ist der erste Teil der "Law Clinic Strafprozess". Sie wird vom Lehrbeauftragten OStA Dr. Torben Asmus durchgeführt.

Einige der Veranstaltungstermine werden ergänzt durch Vorträge renommierter Strafverteidiger aus Hannover, Berlin und Göttingen, in deren Rahmen strafverteidigungsbezogene Themen dargestellt werden. Zusätzlich zu den Vorlesungsterminen ist an einem Samstag gegen Ende der Vorlesungszeit eine Blockveranstaltung im Gerichtslabor geplant, in der die TeilnehmerInnen der Law Clinic eine strafrechtliche Hauptverhandlung simulieren. Die Teilnahme an der simulierten Hauptverhandlung ist Voraussetzung zum Erhalt der Schlüsselqualifikation.

Studierende, die an der "Law Clinic" teilnehmen, sollen als deren zweiten Teil in den sich an das Wintersemester anschließenden Semesterferien ein einmonatiges Praktikum bei einem Strafverteidiger bzw. einer Strafverteidigerin absolvieren. Daran anschließend werden Kleingruppen von drei bis vier Studierenden gebildet, die einen Strafverteidiger bzw. eine Strafverteidigerin bei der Bearbeitung eines Falles begleiten. Dies kann geschehen durch die Übernahme von juristischer Recherchearbeit, Aktenaufbereitung, gutachterlicher Stellungnahmen etc. In einer Blockseminarveranstaltung stellen die Studierenden dann die Ergebnisse ihrer jeweils durchgeführten Tätigkeit vor.

Weitere Informationen entnehmen sie bitte der Website der Law Clinic sowie im Vorlesungsverzeichnis.

Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung zum Besonderen Teil des StGB mit Schwerpunkt im Bereich der Vermögensdelikte. Die Veranstaltung wird in diesem Semester von Dr. Alexander Heinze, LL. M. (TCD) geleitet.

Materialien


Angaben für BA/MA-Studierende finden Sie im Modulkatalog.

Link zur Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis

Veranstaltungstermine:

Montag: 10:00 bis 12:00, ZHG006

 

Prüfungstermine:

mündliche Prüfung: Montag, den 06.02.2023, 10:00 bis 12:00 nach Absprache

 

Anmeldung & Fristen:

Eine Anmeldung für alle Leistungsnachweise ist erforderlich. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen. Eine nicht fristgemäß vorgenommene Anmeldung kann leider nicht berücksichtigt werden.

Der Examenklausurenkurs im Strafrecht wird dieses Semester unter anderem von Apl.-Prof. Dr. Peter Rackow und Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos durchgeführt.

 

Klausur       Klausursteller         Ausgabe         Besprechung*
StR 1            Prof. Rackow          04.11.22          11.11.22
StR 2            Prof. Ambos           25.11.22          02.12.22
StR 3            Prof. Rackow         13.01.23          20.01.23

 

* In der Regel findet die Besprechung freitags in der Zeit von 10-12 Uhr statt. Sollte sich der Tag oder die Uhrzeit an einzelnen Terminen ändern, ist dies in der Tabelle vermerkt.

Link zum Examensklausurenkurs im Vorlesungsverzeichnis

Die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Strafrecht wird dieses Semester von Apl.-Prof. Dr. Peter Rackow abgehalten.

 

Veranstaltungszeiten
Mittwoch: 14:00 - 16:00, AUDI 11
 

 

 

Unterkategorien

Neue Veröffentlichungen & Interviews

Zwei Jahre Politik des totalen Friedens in Kolumbien

Aufsatz von Herrn Prof. Ambos und Ivan Ricardo Morales Chinome, LL.M, DRiZ, 01/2025: "Zwei Jahre Politik des totalen Friedens in Kolumbien"

Treatise on International Criminal Law

Treatise on International Criminal Law, Volume III: International Criminal Procedure (Neue Auflage) vom 12.12.2024:

Link zum Shop der Oxford University Press

 

Neuerscheinung: Apartheid in Palästina?

Link zum Buch: "Apartheid in Palästina?", Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Westend Verlag, Erscheinungsdatum am 08.04.2024

s. auch hier den Flyer zum Buch

 

Book Review: Apartheid in Palästina?", Norman Paech, Völkerrechtsblog, 27.07.2024

 

Buchrezension, Harry Gerson, ZfIStw, 03/2024

 

"Krieg mit den Kampfbegriffen", Rezension aus der Frankfurter Allgemeine, 07.05.2024

 

"Kai Ambos: Apartheid in Palästina?", Lesart, Deutschlandfunk Kultur, 20.04.2024

 

"Israel und die Palästinenser: Objektiv liegen Merkmale eines Apartheid-Systems vor", Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Telepolis, 17.04.2024

 

"Apartheid in Palästina und Klimaschutz ist weiblich" , WDR Politikum - der Meinungspodcast (ab Min. 03:13), vom 12.04.2024

 

"Die Lage in Israel, ab Minute 59" , Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Podcast "FAZ Einspruch" vom 10.04.2024

 

"Andere Staaten dürfen ein solches System in keiner Weise unterstützen", Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Overton Magazin, 09.04.2024

 

"Gradmesser der Besatzungsherrschaft", Ronen Steinke, Rezension in der Süddeutschen Zeitung, 07.04.2024

 

Rezension aus der Berliner Zeitung, 28.03.24: 

„Apartheid in Palästina?“: Die Vorwürfe sind älter als der Krieg im Gazastreifen
Die Frage, mit der sich Kai Ambos in seinem neuen Buch beschäftigt, sollte auch jenseits des Völkerstrafrechts gestellt werden, meint unser Autor. 
 
Jörg Arnold
 
28.03.2024 | 05:57 Uhr
 
In seinem Buch beantwortet Kai Ambos die von ihm formulierte Frage „Apartheid in Palästina?“ nach Eindruck des Rezensenten eher ambivalent.
„Apartheid in Palästina? Eine historisch-völkerrechtliche Untersuchung“: Unter diesem Titel veröffentlicht der Westend-Verlag ein neues Buch des Straf- und Völkerrechtlers Kai Ambos. Innerhalb recht kurzer Zeit legt Ambos damit eine weitere Monografie vor, die erneut vom Mut des Autors zeugt, sich kritisch gegen den Zeitgeist zu wenden.

Während Ambos sich zuvor mit der „Doppelmoral“ des Westens im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine befasst hat – ebenfalls im Westend-Verlag erschienen – gilt seine Aufmerksamkeit nun der Frage, ob und wenn ja, inwieweit Apartheid in Palästina herrscht.
Diese Frage hat in der jüngsten Vergangenheit für viel Aufsehen gesorgt. Über Pro und Contra wurde und wird vor allem politisch heftig gestritten. Eine seriöse völkerrechtliche Untersuchung dazu, jedenfalls aus Deutschland, gab es bislang noch nicht. Mit dem Buch von Ambos ändert sich das nun. Dabei ist seine Untersuchung in Anbetracht des jüngsten Gutachtenverfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof von hoher Aktualität. In Den Haag wird über die israelische Besatzungspolitik in den palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalems, verhandelt und dabei geht es auch um den Apartheidvorwurf.
Auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist das Apartheidthema Gegenstand von Ermittlungen zu dem Vorwurf völkerrechtlicher Verbrechen in den palästinensischen Gebieten.

Ambos legt in seinem Buch dar, dass der Apartheidvorwurf um einiges älter ist als die jüngere Debatte, ausgelöst durch die Berichte der Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International. Man erfährt dazu weiter, dass sich erste Ansätze schon in den Veröffentlichungen einiger palästinensischer Intellektueller in den 1960er-Jahren finden und dass in den 1970er-Jahren Rassismus und Zionismus in Resolutionen der UN-Generalversammlung gleichgestellt wurden. Explizit wurde der Apartheidvorwurf dann erstmals auf der Weltkonferenz gegen Rassismus 2001 im südafrikanischen Durban erhoben. Er wurde in Bezug auf „die ethnische Säuberung der arabischen Bevölkerung im historischen Palästina“ erwähnt und die „ausländische Besatzung auf der Grundlage von Siedlungen“ wurde als „eine neue Apartheid“ bezeichnet.
Es ist das weitere Verdienst von Ambos, dass er sich in diesen Zusammenhängen dezidiert und in aller Sachlichkeit – das heißt fern von allzu oft anzutreffender politischer Aufladung – mit dem Gegenvorwurf des Antisemitismus auseinandersetzt. Der Autor wendet sich vor allem gegen den Vorwurf eines „israelbezogenen Antisemitismus“. Dagegen spreche schon, dass es sich beim Antisemitismus um ein überaus vielfältiges und komplexes Phänomen handele, das sich definitorisch nur sehr schwer einfangen lasse. Im Kern aber könne man von einer Definition ausgehen, wonach Antisemitismus – im Sinne eines „substanziellen Antisemitismusbegriffs“ in einer „Feindschaft gegenüber Juden als Juden“ bestehe. Ambos bezieht sich dabei unter anderem auf interdisziplinäre Untersuchungsergebnisse des Zentrums für Antisemitismusforschung an der TU Berlin, dabei besonders auf Untersuchungen unter Federführung von Peter Ullrich.
Wie unterscheidet man Antisemitismus von legitimer Israelkritik?
Beim Antisemitismus geht es, so Ambos, um Diskriminierung, Verfolgung und anderer Unterdrückung von Juden (nur) weil sie Juden sind. Diesen Aspekt habe die Holocaustüberlebende Eva Szepesi in ihrer Rede zur Gedenkstunde des Bundestages für die NS-Opfer am 30. Januar 2024 auf den Punkt gebracht: „Es schmerzt mich, wenn Schüler jetzt wieder Angst haben, in die Schule zu gehen, nur weil sie Juden sind. Es schmerzt mich, wenn meine Urenkelkinder immer noch von Polizisten mit Maschinengewehren beschützt werden müssen – nur weil sie Juden sind.“ (Hervorhebg. durch Ambos)
Ambos plädiert nachdrücklich dafür, dass aufgrund definitorischer Unbestimmtheit und des offensichtlichen Konflikts mit der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit der Antisemitismusvorwurf nicht leichtfertig erhoben werden darf. Er knüpft damit an eine derzeit sehr aktuelle Diskussion an, die insbesondere auf dem Verfassungsblog ausgetragen wird. 
Nach Ambos sei zwischen Antisemitismus und legitimer Kritik an israelischer Regierungspolitik – im Sinne menschenrechtlicher oder genauer (völker-)rechtlich begründeter Israelkritik – zu unterscheiden. Sei diese Kritik faktenbasiert, also in der israelischen Politik und Praxis in den besetzten Gebieten begründet, sei sie nicht antisemitisch und verdiene eine sachliche Auseinandersetzung. Demgegenüber laufe ein zu weiter Begriff eines israelbezogenen Antisemitismus Gefahr, die tatsächlich existierenden Faktoren für Feindschaft und Ablehnung zu ignorieren und den zugrundeliegenden Realkonflikt falsch zu verstehen. Letztlich leiste ein zu weites Verständnis von Antisemitismus – im Sinne einer Immunisierung jeglicher Israelkritik – einer Instrumentalisierung des Antisemitismusvorwurfs Vorschub. Für den Apartheidvorwurf folgt daraus für Ambos, dass jener – wie auch andere Kritik gegen Israel, etwa im Zusammenhang mit dem derzeit stattfindenden Gazakrieg – einer unvoreingenommenen und gründlichen rechtlichen Prüfung zu unterziehen sei. Nur eine solche sachliche Auseinandersetzung trage zur Erhaltung des Staates Israel als liberalem und demokratischem Rechtsstaat bei.

Allerdings beantwortet Ambos die von ihm formulierte Frage „Apartheid in Palästina?“ nach Eindruck des Rezensenten eher ambivalent.
Ziel seiner Untersuchung war es, den gegen Israel bezüglich seiner Politik in den besetzten Gebieten Palästinas erhobenen Apartheidvorwurf einer unvoreingenommenen und gründlichen rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Ambos zeigt auf, dass Apartheid als Rechtsbegriff existiert und dieses rechtliche Verständnis den Ausgangspunkt bildet, um die Validität eines jeglichen Apartheidvorwurfs zu überprüfen. Es ist Ambos ein Anliegen, den so rechtlich verstandenen Apartheidbegriff von seiner populistischen Verformung und Verwendung abzugrenzen, mittels derer er zu einem politischen Kampfbegriff mutiert sei.
Die rechtshistorische Untersuchung führt Ambos zu dem Ergebnis, dass der südafrikanische Präzedenzfall für die Entstehung der völker(straf)rechtlichen Apartheiddefinition zwar schlechthin konstitutiv sei, doch dies nicht bedeute, dass es jenseits von Südafrika keine Apartheid mehr geben könne. Vielmehr habe sich der völker(straf)rechtliche Apartheidbegriff von der südafrikanischen Apartheid insoweit emanzipiert, als dass nun eine rechtliche Definition existiert, die auf Situationen angewendet werden kann, die apartheidähnliche Züge tragen. Hauptkandidat einer solchen Rechtsanwendung sei die israelische Politik und Praxis in den besetzten Gebieten, insbesondere dem Westjordanland.
Ist der Apartheidvorwurf haltbar?
Für das Verständnis sehr wichtig sei die rechtliche Unterscheidung zwischen dem völkerrechtlichen Apartheidverbot und der völkerstrafrechtlichen Kriminalisierung der Apartheid. Die völkerstrafrechtliche Kriminalisierung stelle höhere Anforderungen hinsichtlich ihres Nachweises.
Ambos sucht nach einer Antwort auf die Frage, ob man bezüglich der Situation in den besetzten Gebieten von Apartheid im (völker)rechtlichen Sinne sprechen kann, indem er von Art. 7 Abs. 2 lit. h des IStGH-Statutes ausgeht. Als anwendbare Definition müssen folgende Merkmale der Vorschrift kumulativ erfüllt sein:
  • „Unmenschliche Handlungen“, die denen in Art. 7 Abs. 1 IStGH „ähnlich“ sind
  • Die Existenz eines „institutionalisierten Regimes der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassistischen Gruppe oder Gruppen“
  • Die (spezifische) „Absicht der Aufrechterhaltung“ des so definierten Regimes
Nach Ambos könne die Erfüllung des ersten Merkmals (unmenschliche Handlungen) relativ unproblematisch bejaht werden. Im Gegensatz dazu werfe die Analyse des zweiten Merkmals – das Vorhandensein eines „institutionalisierten Regimes systematischer Unterdrückung und Beherrschung durch eine rassistische Gruppe gegenüber einer anderen rassischen Gruppe oder Gruppen“ – als auch des dritten Merkmals – die (spezifische) „Absicht“, das besagte „Regime aufrechtzuerhalten“ – komplexe Fragen dogmatischer und fachlich-beweisrechtlicher Art auf. Diese machten es schwierig bis unmöglich, zu zweifelsfreien, definitiven Erkenntnissen zu gelangen.
Immerhin aber ließen sich bestimmte abstrakte Feststellungen mit unterschiedlicher Plausibilität treffen. So sei gut vertretbar, dass in den besetzten Gebieten ein institutionalisiertes (Apartheid-)Regime existiere, dessen Haupttriebfeder das seit 1967 laufende israelische Be- und Ansiedlungsprojekt ist, einschließlich seiner Nebenwirkungen, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es könne, wenn auch mit weniger Sicherheit gesagt werden, dass es eine „rassische“ Beherrschung der palästinensischen Lokalbevölkerung in den besetzten Gebieten, insbesondere im Westjordanland, gibt und dass zumindest einige der für diese Beherrschung und das zugrundeliegende Besatzungsregime Verantwortlichen beziehungsweise in dessen Rahmen Agierenden mit der spezifischen Apartheidabsicht zu handeln scheinen, dieses Regime aufrechtzuerhalten.
Die Überlegungen zum strengen Absichtserfordernis zeigten jedoch die Grenzen abstrakter akademischer Überlegungen auf. So hänge es letztlich von den Umständen des Einzelfalles ab, ob ein Apartheidvorwurf gegen einen bestimmten Angeklagten vor einem unabhängigen Gericht, zum Beispiel dem Internationalen Strafgerichtshof, Bestand haben kann.
Aus Sicht des Rezensenten ist jedoch gerade bei Erfüllung des zweiten Merkmals ein deutlicher Hinweis darauf gegeben, dass sich Apartheid dann als ein systemimmanentes Charakteristikum, oder, so Ambos an anderer Stelle, als ein „regimetypisches Verbrechen“ erweist. Ambos nimmt hierzu – aus Sicht des Rezensenten überraschend – eine recht zurückhaltende Position ein. Obwohl er sich mit allen dafür und dagegen sprechenden Umständen auseinandersetzt, und nach Auffassung des Rezensenten das Pro bei den dafürsprechenden Umständen liegt, gewinnt man dennoch den Eindruck, dass sich der Autor ein wenig scheut, den israelischen Staat bei Prüfung des zweiten Merkmals von Art. 7 Abs. 2 lit. h IStGH als Apartheidsystem zu bezeichnen. Es hätte mehr dafürgesprochen, dies allein anhand des dritten Merkmals dieser Rechtsvorschrift offenzulassen.
Insgesamt wird die im Titel des Buches gestellte Frage nicht wirklich beantwortet. Leider verdeutlicht Ambos nicht, warum das so ist.

Richtig ist, dass – wie Ambos betont – es letztlich von den Umständen des Einzelfalles abhängt, ob ein Apartheidvorwurf gegen einen bestimmten Angeklagten vor einem unabhängigen Gericht Bestand haben kann. Aber das betrifft die strikte völkerstrafrechtliche Individualverantwortung. Es erscheint zu einseitig, die Beantwortung der Frage nach „Apartheid in Palästina“ allein durch das Anlegen des völkerstrafrechtlichen Maßstabes vorzunehmen. Für die weitere Forschung sieht der Rezensent deshalb vor allem in jenem Teil des Buches von Ambos, der sich dezidiert mit der Frage nach Apartheid in den besetzten Gebieten Palästinas jenseits des Völkerstrafrechts befasst, weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Es sind dies dann keine abstrakten Überlegungen mehr, wie sie Ambos nach seinem jetzigen Erkenntnisstand aber offenbar versteht.
Es bleibt bei der eingangs der Rezension gegebenen Einschätzung, dass Kai Ambos mit dieser Schrift einen enorm wichtigen Text verfasst hat, der vor allem aufgrund der Abhandlung gemessen am Völkerrecht und Völkerstrafrecht sich damit von der im Zeitgeist stattfindenden weitgehend undifferenzierten deutschen politischen Debatte zu Israel, der Apartheid und dem Antisemitismus löst. Auch zeigt sich, dass der wissenschaftliche Diskurs zu solchem Thema dem politischen und medialen Diskurs deutlich überlegen ist. Das wäre wohl anders, wenn Politik und Medien kritische Wissenschaft, wie eine kritische Völker(straf)rechtswissenschaft, aber auch die Ergebnisse kritischer wissenschaftlicher Antisemitismusforschung, diesbezüglich respektvoll und unter Wahrung von Wissenschafts- und Meinungsfreiheit zur Kenntnis nehmen und sie vielleicht sogar rezipieren würden. Es ist auch dem Westend-Verlag zu danken, dass er sich durch die Veröffentlichung von gemessen am Zeitgeist heiklen Themen zur Wahrung von Wissenschafts- und Meinungsfreiheit sehr verdient macht.

Kai Ambos: Apartheid in Palästina? Eine historisch-völkerrechtliche Untersuchung. Westend, Frankfurt a. M. 2024, 256 Seiten, 25 Euro

Deutschsein auf Bewährung?

Prof. Kai Ambos im Podcast "Politisches Feuilleton": Deutschsein auf Bewährung?, Deutschlandfunk Kultur, 30.01.2025

Text dazu: "Zur Strafe nicht mehr deutsch"

Völker(straf)recht in Bedrängnis

Vortrag zum Thema: Völker(straf)recht in Bedrängnis: Was bleibt von der Weltfriedensordnung?

von Prof. Kai Ambos, Vortragsveranstaltung der Polytechnischen Gesellschaft, Frankfurt, 28.01.2025

Was bedeutet eigentlich Staatsräson?

Podcast mit Herrn Prof. Ambos zur Frage der Staatsräson: "Was bedeutet eigentlich Staatsräson?", Deutschlandfunk Kultur, 03.12.2024

Verschriftlichung des Podcasts (Pdf): "Staatsräson: Dekonstruktion eines überholten Konzepts"

 

Aktuelle Beiträge zum Konflikt in Israel

"Rechtsbruch mit Ansage", Beitrag von Prof. Ambos, Verfassungsblog, 25.02.2025

 

"ICJ Advisory Opinion", Kai Ambos (ed.), The 2024 ICJ Advisory Opinion on the Occupied Palestinian Territory, Verfassungsbooks, 2024; PDF dazu

 

"Die Macht des Stärkeren - Wie stabil ist das internationale Recht?", Diskussion mit Prof. Ambos et. al., Gesprächsrunde bei SWR Kultur, 02.12.2024

 

"Verhältnismäßigkeit kaum zu begründen", Gespräch mit Prof. Ambos, HNA, 28.11.2024

 

"Wird Deutschland sich an Netanyahus Haftbefehl halten?", Interview mit Herrn Ambos ab Min. 3:30, DW arabic, 25.11.2024

 

Hinweis auf: Gerichtliche Streitbeilegung statt Gewalt, von Prof. Ambos, Wissenschaft und Frieden, 4/2024: Link zur Website

 

"Welche Verpflichtungen hat eine Besatzungsmacht den Zivilisten gegenüber?", Interview mit Herrn Prof. Ambos zur Rolle Israels als Besatzungsmacht, HR Info, 13.11.2024

 

"Den Haag vs.Berlin? Deutsche Außenpolitik in Nahost zwischen Völkerrecht und Staatsräson", Expertengespräch mit Herrn Ambos et al., medico international, 25.10.2024

 

"What International Law says about Israel's Invasion of Lebanon", Interview mit Herrn Ambos et al., New York Times, 12.10.2024

 

"The 2024 ICJ Advisory Opinion on the Occupied Palestinian Territory - An Introduction", Beitrag von Herrn Prof. Ambos, Verfassungsblog, 09.10.2024

 

"Criminal "Apartheid" in the occupied territory? A call for more nuanced approach from the perspective of international criminal law", Kai Ambos, Fordham International Law Journal, 2024 

 

"Steht die Nahost-Region vor einem großen Krieg?", Herr Prof. Ambos im Gespräch, Deutschlandfunk, 04.10.2024

 

"Complementarity and the German Amicus Curiae Submission in the ICC Palestine Arrest Warrant Proceedings", Beitrag von Herrn Prof. Ambos, EJIL! Talk - Blog of the European Journal of International Law, 19.08.2024

Beitrag auf Deutsch im Verfassungsblog, 19.08.2024: "Staatsräson vor Völker(straf)recht?"

 

"From the river to the sea..", nicht per se strafbar, auch nicht gemäß §86a Abs. 1 Nr. 1 StGB", Beitrag von Herrn Prof. Ambos et al., JuristenZeitung, 08.07.2024

 

"Without Fear Or Favor", Beitrag von Herrn Ambos et al. im Verfassungsblog, 14.06.2024

 

"Ohne Ansehen der Person", Gastbeitrag von u.a. Herrn Ambos, FAZ Einspruch, 12.06.2024

 

"Israels Offensive in Rafah und das Völkerrecht", Podcast mit Herrn Ambos, FAZ Einspruch, vom 29.05.2024

 

"IGH-Urteil zu Rafah - Völkerrechtler: Eingriff in Israels Selbstverteidigungsrecht", Podcast mit Herrn Ambos, Deutschland Funk Aktuell, 25.05.2024

 

"Selbst der Einfluss der USA auf Israel ist begrenzt", Interview mit Herrn Ambos, Frankfurter Rundschau, 22.05.2024; Artikel als PDF

 

"Nach meinem Eindruck gibt es enorm viele Beweise", Interview zu den Haftbefehlen gegen Israel und die Hamas mit Prof. Ambos, Zeit Online, 21.05.2024; Artikel als PDF

 

"Scharfgestellte Staatsräson", Beitrag von Prof. Kai Ambos, Verfassungsblog, 02.05.2024

 

"Israels Besatzungspolitik: Völkerrechtlich spricht viel für ein Apartheidsystem in den besetzten Gebieten", Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Tagesspiegel, 02.05.2024

 

"Nicaragua extends the legal battle over Palestine", Beitrag in der ICJ, 12.04.2024

 

"Apartheid in the Occupied Palestinian Territory?" Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Verfassungsblog, 03.04.2024

 

"Apartheid in den besetzten palästinensischen Gebieten?", Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Beitrag in der Frankfurter Allgemeine vom 15.03.2024