Anmeldung & Fristen:

Eine Anmeldung für alle Leistungsnachweise ist erforderlich und wird über das Online-Anmeldesystem Flex Now vorgenommen. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen. Eine nicht fristgemäß vorgenommene Anmeldung kann leider nicht berücksichtigt werden. Zu Klausurterminen seien Sie bitte pünktlich und bringen Sie Ihren Studentenausweis mit, da Einlasskontrollen durchgeführt werden.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Seminar- und Studienarbeiten i.S.d. Schwerpunktordnung

Voraussetzung für die Teilnahme an Seminar- und Studienarbeiten im internationalen Strafrecht ist der Besuch der jeweiligen vorbereitenden Vorlesungen.

 

Zugelassene Hilfsmittel & Kommentierungen

Es können grundsätzlich sämtliche Gesetzestextes (insbesondere das Grundgesetz oder das BGB) verwendet werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die gängigen Ausgaben des dtv-, Nomos- oder Beckverlags.

"Die Hilfsmittel dürfen je Seite höchstens 5 handschriftliche Verweisungen auf Normen mit abgekürzt der Gesetzesbezeichnung sowie gelegentliche Unterstreichungen oder Markierungen enthalten, soweit sie nicht der Kommentierung dienen oder systematisch aufgebaut sind (z.B.: Unterstreichung aller prüfungsrelevanten Tatbestandsmerkmale einer Norm). Im übrigen sind sonstige Anmerkungen jeglicher Art unzulässig."

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt des Landesjustizprüfungsamtes Niedersachsen:

Liste zugelassener Hilfsmittel des LJPA

 

Rückgabe von Klausuren

Die Rückgabe der Klausuren erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Besprechungsveranstaltung. Nicht abgeholte Klausuren liegen spätestens am Folgetag im Regal in der Strafrechtsbibliothek (3. Etage neben der Aufsicht).


Hinweise für die Anfertigung einer Remonstration

Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfungsordnung vorsieht, dass offensichtliche Bewertungsfehler unverzüglich konkret und substantiiert schriftlich vorgebracht werden. Es gilt der Remonstrationsleitfadens der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen - insbesondere:

  • Nachweis über die Teilnahme an der Rückgabebesprechung
  • Einhaltung der einwöchigen Remonstrationsfrist
  • Schriftform; die (Original-)Klausur ist als Anlage beizufügen
  • Inhaltliche Anforderungen:

[…]
IV. Umfang und Inhalt der Remonstration
1. Der Umfang der Remonstration soll grundsätzlich drei Seiten nicht überschreiten.
2. Eine Remonstration setzt ernsthafte sachliche Bedenken gegen die Korrektur und Bewertung der Studienleistung voraus. Unstimmigkeiten im Detail - insbesondere wegen der Formalia - genügen hierfür nicht, da die Benotung stets von einer Gesamtbeurteilung abhängt, in die eine Fülle von Faktoren einfließen.
3. Die Remonstration beginnt regelmäßig mit der Feststellung, dass die Korrektur sachlich unrichtig und deshalb die vergebene Note zu niedrig sei. Die Begründung muss die angesprochenen Korrekturmängel präzise bezeichnen und substantiiert belegen. Pauschale Kritik oder der global geäußerte Wunsch nach einer besseren Benotung genügen nicht.
Dies setzt voraus, dass der Verfasser
a. in detaillierter Auseinandersetzung mit Korrekturanmerkungen und abschließendem Korrekturvotum darlegt, worauf der Vorwurf sachlicher Unrichtigkeit konkret basiert und warum diese Unrichtigkeit die Bewertung möglicherweise erheblich beeinflusst hat und/oder
b. konkrete Anhaltspunkte vorbringt, die eine deutlich bessere Bewertung nahe legen. Es bietet sich insoweit an, die Argumentation mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung sowie die Besprechung zu untermauern.
[…]

  • Bitte nehmen Sie in keinem Fall handschriftliche Veränderungen an Ihrer Klausur vor.
  • Die Bearbeitung Ihrer Remonstration erfolgt binnen sechs Wochen. Von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung bitten wir vor Ablauf dieser Frist abzusehen.

 

Zitieren und Erstellen eines Literaturverzeichnisses:

Der Allgemeine Fakultätentag (AFT), die Fakultätentage und der Deutsche Hochschulverband (DHV) haben unter Einbeziehung der fachspezifischen Besonderheiten und Belange gemeinsame, für alle Wissenschaftsdisziplinen geltende Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation und Habilitationsschrift) formuliert. Diese Grundsätze seien als Handreichungen für Prüfer und Prüflinge, Wissenschaftler und Studierende konzipiert, da die Wissenschaft angesichts von Plagiats- und Fälschungsaffären der Selbstvergewisserung bedürfe.

Zur Pressemitteilung des Deutschen Hochschulverbandes

Der Senat der Georg-August-Universität Göttingen hat am 21.12.2016 die nachfolgende Ordnung der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen:

Ordnung der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Zitierfähigkeit der WIKIPEDIA betreffend weisen wir auf den folgenden Beitrag von Hrn. Prof. Schimmel hin:

Schimmel, Die zwielichtige Quelle, in: Legal Tribune Online, 18.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30981/ (abgerufen am: 24.09.2018).

Auf die kostenlosen Poster zum richtigen Zitieren und Erstellen eines Literaturverzeichnisses der Fa.Lehmanns möchten wir Sie ausdrücklich hinweisen:

www.lehmanns.de/page/richtigzitierenjura

 

Schreibberatung

Die Schreibberatung des Internationalen Schreibzentrums können alle Studierenden der Universität Göttingen nutzen.

Zur Website der Schreibberatung

 

Kritik und Anregungen

Die Beziehung zwischen Studierenden und Hochschullehrern ist aufgrund der hohen Studierendenzahlen weitgehend anonymisiert. Man sieht und grüßt zwar einige Studenten mehr oder weniger, doch hat man eine engere Beziehung nur zu den eigenen (studentischen) Mitarbeiter/-innen oder vielleicht zu Studenten, die man aus kleineren Veranstaltungen (besser) kennt. Das ist insoweit bedauerlich, als das die Lehre für die Studierenden gemacht werden soll, die Lehrqualität aber ohne ihr Feedback nicht sichergestellt werden kann. Ich habe deshalb diese Seite eingerichtet, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Anregungen und Kritik zur Lehre, aber auch zu anderen Themen (etwa der Benutzerfreundlichkeit dieser Website), zu äußern. Ich freue mich über jede (konstruktive) Kritik, die mir hilft, besser auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Ich danke ihnen dafür schon jetzt herzlich. 

Prof. Dr. Kai Ambos (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

Einzelheiten zu Seminar- und Studienarbeiten

Vorbesprechung
Per Aushang kündigt der Lehrstuhl das Seminar-Oberthema für das kommende Semester an. Der Aushang ist außerdem als PDF auf der Website verlinkt. Auf dem Aushang ist ein Datum für eine Vorbesprechung vermerkt. Die Teilnahme an dieser Vorbesprechung führt zu einer bevorzugten Behandlung bei der Auswahl der Seminarteilnehmer und -teilnehmerinnen in dem Fall, dass die Maximalanzahl an Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern überschriitten zu werden droht.

Anmeldung zum Seminar und Auswahl
Per Email können sich Interessenten zum Seminar anmelden. Die E-Mail soll folgende Informationen enthalten: Art der Leistung, gewünschter Ausgabezeitpunkt, ggf. Eingrenzung des Themas, Matrikel-Nr. Die Auswahl der SeminarteilnehmerInnen dauert etwa zwei bis vier Wochen, da sich der Lehrstuhl mit anderen Lehrstühlen abstimmen muss. Schließlich erhalten Interessenten eine Bestätigungsemail, dass sie am Seminar teilnehmen können. Bei sehr vielen Anmeldungen erfolgt die Auswahl nicht danach, wer sich zuerst anmeldete, sondern nach folgenden Kriterien: Art der Leistung/ letzte Prüfungsleistung?/ Dringlichkeit.

Themenausgabe (s. auch Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeiten)
Kandidaten wird der Termin der Themenausgabe mitgeteilt. Die Ausgabe erfolgt im Sekretariat des Lehrstuhls bei Anett Müller, die bei dieser Gelegenheit weitere Unterlagen aushändigt. Voraussetzung für die Ausgabe ist eine erfolgreiche vorherige Anmeldung zum Seminar in Flexnow. Ohne diese Anmeldung darf das Thema nicht herausgegeben werden.

Bearbeitungszeit (s. auch Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeiten)
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt der Themenausgabe. Die Bearbeitungsfrist endet nach 6 Wochen grundsätzlich mit dem gleichen Wochentag, an dem das Bearbeitungsthema ausgehändigt worden ist, um 24.00 Uhr. Hinsichtlich der Abgabemodalitäten wird auf das o.g. Merkblatt verwiesen.

Themenbesprechung (s. auch Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeiten)
Innerhalb der ersten Woche nach Erhalt des Themas hat der Kandidat/ die Kandidatin Anspruch auf eine Besprechung des Themas. Die Besprechung darf später stattfinden, wenn der Prüfer innerhalb der ersten Woche nicht verfügbar ist. Die Besprechung soll jedoch nicht nach Ablauf der zweiten Woche nach Ausgabe stattfinden. Ausnahmen gelten für die Anfertigung vorbereitender Seminararbeiten.

Umfang der Arbeit (s. auch Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeiten)
Gem. § 14 Abs. 3 S. 1 2. Halbs. SchwPrO soll der Umfang der Arbeit 30 Seiten nicht übersteigen. Ausnahmen gelten für die Anfertigung vorbereitender Seminararbeiten.

Form und Aufbau der Arbeit (s. auch Merkblatt für die Anfertigung der Seminar- und Studienarbeiten)
Hinsichtlich Form und Aufbau der Arbeit wird auf das o.g. Merkblatt verwiesen sowie auf die allgemeinen Ausführungen oben. Bitte beachten Sie die Ausführungen zum sorgfältigen wissenschaftlichen Arbeiten!

 

Einzelheiten zu vorbereitenden Seminararbeiten

Für vorbereitende Seminararbeiten gelten folgende Abweichungen zum oben Gesagten:

- der Kandidat/die Kandidatin darf in angemessenem Rahmen auch jenseits der zwei-Wochen-Grenze um eine Konsultation beim Prüfer bitten

- der Umfang der Arbeit soll 15 Seiten nicht überschreiten

- Kandidaten und Kandidatinnen werden gebeten, auch eine elektronische Fassung der Arbeit beim Lehrstuhl einzureichen

 

Einzelheiten zum Format des Seminars und zu den Vorträgen

Das Seminar wird als Blockseminar stattfinden. Zeitraum: In aller Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit eines Semesters, manchmal in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit. Den genauen Zeitpunkt wird der Prüfer innerhalb des Semesters rechtzeitig bekannt geben. Ort: Seminarraum der Strafrechtsbibliothek, Blauer Turm, 4. OG. Einzelheiten zu den Vorträgen und zum generellen Ablauf finden Sie hier. Ein genauer Ablaufplan wird spätestens zwei Wochen vor Beginn des Seminars an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, aber auch an andere Interessenten versandt.

 

Regeln für den Einsatz von KI und LLMs (Stand 14.12.2023)

Hinsichtlich der Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Large Language Models wird auf folgendes Dokument verwiesen: Regeln für den Einsatz von KI und LLMs